Gemeinsam gegen Doping

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Bowlingverband Hamburg e. V.

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Information zur Sportordnung des BVH

14.10.2016 Kategorie: Allgemein, TOP-News
Von: Ralph Fels

Hallo werte Sportkameraden,

entsprechend der Sportordnung des BVH Punkt 8.1 werden von den Schiedsrichtern die Spielberechtigungen ( Unterschriebener Pass mit aktueller Beitragsmarke und Ranglistenkarte für das laufende Sportjahr (im Moment 2016/2017) kontrolliert , sollte eine oder alle Papiere nicht vorgelegt werden können , kassiert der Schiedsrichter 10.-€ für die Startberechtigung an diesem Tag (Wird die Summe nicht vor Ort bezahlt , hat der Jeweilige Spieler  keine Spielberechtigung und alle trotzdem gespielten Ergebnisse werden durch den Landessportwart anuliert.

Auf jeden Fall muss die Spielberechtigung innerhalb von 6 Tagen bei der spielleitenden Stelle nachgewiesen werden !!!!! Da auch sonst die gespielten Ergebnisse anuliert werden


§ 8 STARTBERECHTIGUNGEN Startberechtigt für sämtliche Wettbewerbe sind grundsätzlich alle Spieler und Spielerinnen mit gültigem Spielerpass (Beitragsmarke) und gültiger Ranglistenkarte. 

8.1. NACHWEIS DER STARTBERECHTIGUNG Der Nachweis der Startberechtigung ist von jedem Spieler und jeder Spielerin auf Verlangen vor jedem Start beim Aufsichtsführenden durch Vorlage des Spielerpasses und der Ranglistenkarte zu erbringen. Kann am Starttag der Nachweis der Startberechtigung nicht erbracht werden, ist eine Verwaltungsgebühr von 10 € zu entrichten und die fehlenden Dokumente zum Nachweis der Startberechtigung am Starttag sind innerhalb von 6 Tagen bei der spielleitenden Stelle einzureichen. Die Startberechtigung musste selbstverständlich bereits am betreffenden Starttag gegeben sein. Kann die Startberechtigung nicht nachgewiesen werden, erfolgt nachträgliche Annullierung der am betreffenden Tag absolvierten Spiele. Weitere Sanktionen gem. RVO

Ich möchte Euch bitten Eure Spieler entsprechend zu informieren!!!!!

Ralph Fels

Schiedsrichterwart BVH
Tel:0176 56707495


Letzte Änderung: 21.10.2018